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   OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97   

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https://dejure.org/1997,2654
OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97 (https://dejure.org/1997,2654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.06.1997 - 3 W 91/97 (https://dejure.org/1997,2654)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 3 W 91/97 (https://dejure.org/1997,2654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung einer Eigentumswohnung; Grundsatz der Amtsermittlung; Auslegung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Bistro mit Alkoholausschank; Zweckbestimmung als Cafe ; Lärmverursachung durch Gäste eines Bistros

  • Wolters Kluwer

    Untersagungsanspruch bei zweckfremder Nutzung von Räumen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 212
  • FGPrax 1997, 180
  • ZMR 1997, 481
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, daß eine vom Teilungsplan abweichende Nutzung unterbleibt (Vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 463, 464; 1991, 658; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. § 14 Rdnr. 42, 49 ff und § 15 Rdnr. 30).

    Unter Cafe wird eine Gaststätte verstanden, in der in erster Linie Kaffee, Tee und Konditoreiwaren angeboten werden (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch 1983, S. 232; OLG Hamm DWE 1986, 90, 91; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493).

    Mithin ist der Charakter des in den Räumlichkeiten der Beteiligten zu 1) geführten - mit Spielgeräten ausgestatteten - Bistros mit dem typischen Charakter eines Cafes nicht mehr vereinbar (ebenso OLG Hamm DWE 1986, 90, 91 für den Betrieb einer als "Cafe Nostalgie" bezeichneten Gaststätte bei Zweckbestimmung "Eiscafe"; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493 bei Betrieb eines Pilslokals in mit "Eisdiele und Cafe" bezeichneten Räumlichkeiten).

    Denn von weiteren Ermittlungen zu dem erhöhten Ausmaß der Beeinträchtigung durch das Bistro mit Spielgeräten gegenüber einer Nutzung als Cafe durfte das Landgericht aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung absehen (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 und NJW-RR 1988, 140, 144; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493).

  • OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Mit der Eintragung im Grundbuch erhalten diese Bestimmungen dinglichen Charakter, § 10 Abs. 2 WEG (vgl. OLG Hamm DWE 86, 90; Senat NJW-RR 1987, 464; BayObLG ZMR 1987, 228, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 588).

    Da der Inhalt der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt die Bezeichnung "Cafe" bzw. "den Betrieb eines Cafes" der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht; dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464 f und 1988, 140 f; BayObLG NJW-RR 1988, 140 f).

    Allein die Tatsache, daß es der Beteiligten zu 1) zuletzt nicht möglich war, die Räumlichkeiten als gewöhnliches Cafe zu vermieten, vermag im Fall einer unzulässigen Nutzung auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben keine weitergehende Duldungspflicht der Mitbewohner der Anlage zu begründen (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464, 465; BayObLGZ 1980, 154, 162).

  • BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 94/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Da der Inhalt der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt die Bezeichnung "Cafe" bzw. "den Betrieb eines Cafes" der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht; dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464 f und 1988, 140 f; BayObLG NJW-RR 1988, 140 f).

    Denn von weiteren Ermittlungen zu dem erhöhten Ausmaß der Beeinträchtigung durch das Bistro mit Spielgeräten gegenüber einer Nutzung als Cafe durfte das Landgericht aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung absehen (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 und NJW-RR 1988, 140, 144; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493).

    Vielmehr reicht es aus, daß der in den Räumlichkeiten der Beteiligten zu 1) geführte gastronomische Betrieb nach seinem typischen Gepräge zu einer zusätzlichen Störung führen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 140, 141).

  • OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist aber nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, daß jede Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkerere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. KG NJW-RR 1995, 333, 334; BayObLG NJW-RR 1988, 141).

    Durch deren Betätigung wird zusätzlich Lärm verursacht (vgl. zum Aufstellen von Spielautomaten Senat NJW-RR 1988, 141, 142).

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Allein die Tatsache, daß es der Beteiligten zu 1) zuletzt nicht möglich war, die Räumlichkeiten als gewöhnliches Cafe zu vermieten, vermag im Fall einer unzulässigen Nutzung auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben keine weitergehende Duldungspflicht der Mitbewohner der Anlage zu begründen (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464, 465; BayObLGZ 1980, 154, 162).
  • BayObLG, 21.07.1980 - 2 Z 4/79
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Bei dieser Sachlage braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob die Nutzung als Bistro mit Spielgeräten bis Mitternacht und später nicht schon deshalb unzulässig ist, weil die Kennzeichnung als Cafe nur eine Nutzung während der üblichen Ladenschlußzeiten zuläßt (vgl. BayObLG Beschluß vom 21. Juli 1980 - 2 Z 4/79; Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 4. Aufl. Seite 111 Stichwort "Eiscafe/Eisdiele").
  • KG, 08.06.1994 - 24 W 5760/93

    Kann Eigentumswohnung als Architekturbüro genutzt werden?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist aber nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, daß jede Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkerere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. KG NJW-RR 1995, 333, 334; BayObLG NJW-RR 1988, 141).
  • OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    c) Schließlich ist der geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung nicht etwa verwirkt, § 242 BGB (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1995, 851).
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Denn von weiteren Ermittlungen zu dem erhöhten Ausmaß der Beeinträchtigung durch das Bistro mit Spielgeräten gegenüber einer Nutzung als Cafe durfte das Landgericht aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung absehen (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78 und NJW-RR 1988, 140, 144; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493).
  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86

    Anspruch auf Unterlassung einer Störung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97
    Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, daß eine vom Teilungsplan abweichende Nutzung unterbleibt (Vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 463, 464; 1991, 658; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. § 14 Rdnr. 42, 49 ff und § 15 Rdnr. 30).
  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte;

  • OLG Hamburg, 29.07.1998 - 2 Wx 20/98

    Genehmigung eines Gaststättenbetriebes anhand einer Teilerklärung durch einen

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  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Eine solche Zweckbestimmung ist aber nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass jede Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 141; FGPrax 1997, 180; BayObLG NJW-RR 1988, 140,141; 1991, 141; 1995, 464; ZWE 2001, 160, 161; KG NJW-RR 1995, 333, 334).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04

    Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung

    Der Senat hat zwar bei anderer Gelegenheit aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Café eine zeitliche Einschränkung der Öffnungszeiten entnommen (vgl. BayObLG ZMR 2001, 51/52; OLG-Report 2003, 335 - Leitsatz - auch OLG Zweibrücken MDR 1998, 212).
  • LG Dresden, 25.02.2009 - 2 S 407/08

    Verbindliche Gebrauchsbeschränkung durch Aufteilungsplan

    Der Begriff habe sich im Laufe der Zeit gewandelt, wie ein Vergleich des vom OLG Zweibrücken (ZMR 1997, 481 f.) zitierten Duden-Eintrages aus dem Jahr 1983 und ein aktueller Eintrag in der Wikipedia-Enzyklopädie zeigten.
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